Schwerpunkte der Tätigkeit von Anwältin Nina Lang Fluri
Rechtsanwältin Nina Lang Fluri ist insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
- Familienrecht (Trennung und Scheidung, Konkubinatsverträge, Eheverträge; beratend und prozessierend)
- Erbrecht (Testamente, Erbverträge, kombinierte Ehe-/Erbverträge; Beratungen, Willensvollstreckungen)
Für Personen, die anwaltliche Beratung wünschen, aber eine aussergerichtliche Lösung anstreben, bietet Nina Lang Fluri das CLP-Verfahren an.
Sie ist berechtigt zur öffentlichen Beurkundung von Verträgen und Erklärungen im Ehegüter- und Erbrecht.
Nina Lang Fluri ist Teil einer Bürogemeinschaft an zentraler Lage in Frauenfeld, Thurgau. Auf folgender Seite finden Sie einen Lageplan: Karte und Kontaktformular.

Erbrecht
Wer erbt wieviel? Wie kann ich meinen Partner für den Fall meines Ablebens absichern? Mit solchen Fragen befasst sich das Erbrecht. Nina Lang Fluri berät Sie, erarbeitet Rechtstexte für Sie und zeigt Ihnen, wie die Vermögensaufteilung mittels Testament oder Erbvertrag beeinflusst werden kann.
Familienrecht
Möchten Sie Ihr Konkubinat rechtlich absichern, interessieren Sie sich für einen Ehevertrag, wollen Sie sich vorübergehend trennen oder ihre Ehe beenden? Als Fachanwältin Familienrecht hilft Ihnen Nina Lang Fluri bei der Klärung juristischer Fragen, z.B. im Zusammenhang mit Wohnsituation, Kinderbetreuung und Unterhalt.
Gesundheitsrecht
Als Rechtskonsulentin der Ärztegesellschaft Thurgau (ÄTG) ist Rechtsanwältin Nina Lang für die Rechtsberatung der ÄTG und für Rechtsauskünfte gegenüber den Mitgliedern der Ärztegesellschaft verantwortlich. Um Interessenskonflikte zu vermeiden, vertreten wir keine Patientinnen und Patienten.
Collaborative Law and Practice
Beim kooperativen Anwaltsverfahren (Collaborative Law and Practice CLP) werden die Konfliktparteien durch einen Anwalt oder eine Anwältin vertreten, die nach den Grundsätzen des Vereins CLP-Schweiz arbeiten und eine einvernehmliche, aussergerichtliche Beilegung des Streitfalls anstreben.
Öffentliche Beurkundung
Anwälte im Thurgau sind berechtigt, öffentliche Beurkundungen durchzuführen, etwa von Ehe- oder Erbverträgen. Vor der öffentlichen Beurkundung berät Nina Lang Fluri Sie gerne, wie sie mit einer öffentlichen Urkunde innerhalb des rechtlich Zulässigen Ihre Ziele erreichen können
Stimmen von Klienten
Der Anspruch von Rechtsanwältin Nina Lang Fluri ist es, Probleme nicht nur aus rechtlicher Sicht zu betrachten, sondern auch persönliche und wirtschaftliche Faktoren zu berücksichtigen, um langfristig tragfähige Lösungen zu finden, die den Zielen und Wünschen der Mandanten entsprechen. Positive Feedbacks bestärken sie in diesem Vorgehen. Rückmeldungen ehemaliger Klienten finden Sie unter www.anwaltvergleich.ch.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme
Rufen Sie an (Tel. +41 52 723 05 00), schreiben Sie eine E-Mail an lang@imzehntenhaus.ch oder nutzen Sie unser Formular für Ihre Anfrage.