Was kostet eine Scheidung im Thurgau?

Ein durchschnittliches Ehescheidungsverfahren verursacht im Kanton Thurgau vor erster Instanz für beide Ehegatten Gerichtskosten von je ca. CHF 2’500.00 und Anwaltskosten von je ca. CHF 8’000.00 inkl. Barauslagen, Mehrwertsteuer von aktuell 8.1.% und Spesen (unter der Annahme, dass kein Beweisverfahren und keine sprachlichen Übersetzungen notwendig sind, relativ einfache Verhältnisse vorliegen, kein übermässig hoher Bedarf an Gesprächen und/oder Emailkorrespondenz besteht, die Unterlagen bereits sauber aufbereitet geliefert werden und in der Einigungsverhandlung eine vollumfängliche Lösung gefunden wird). Diese Kosten können bei einvernehmlichen Lösungen gesenkt werden oder bei komplexen, hochstrittigen Verfahren ein Vielfaches betragen. Jede weitere Instanz (Obergericht, Bundesgericht) verursacht zusätzliche Kosten.

Gesamtkosten einer Scheidung im Thurgau

In der Region verwurzelt

Anwälte sind schweizweit vor allen Gerichten zugelassen. Für Klientschaft und Anwältin ist es aber hilfreich, wenn die Gepflogenheiten eines Gerichts und die entsprechende kantonale Gerichtspraxis bekannt sind. Für Verfahren vor ausserkantonalen Gerichten ist deshalb immer abzuwägen, ob die Vertretung durch dort ansässige Anwälte sinnvoller ist. Rechtsanwältin Nina Lang Fluri ist im Thurgau verwurzelt und arbeitet an zentraler Lage in Frauenfeld. Über den CLP-Pool Zürich/Ostschweiz pflegt sie regen Austausch mit versierten Anwältinnen und Anwälten der umliegenden Kantone, so dass stets eine für die Klienten optimale Lösung gefunden werden kann.

ZUR PERSON
Anwalt Thurgau – in der Region verwurzelt

Rechtsberatung im Herzen von Frauenfeld

Die Anwaltskanzlei von Nina Lang Fluri befindet sich an der Zürcherstrasse 239 in Frauenfeld. Die Büroräumlichkeiten liegen im ehemaligen Consumhof, einem markanten Jugendstil-Gebäude. Dank der zentralen Lage ist die Kanzlei mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Auto und zu Fuss bequem erreichbar. Der Hauptbahnhof Frauenfeld liegt nur wenige Minuten entfernt.

ZU ADRESSE UND LAGEPLAN
Anwaltskanzlei an der Zürcherstrasse in Frauenfeld

Brauche ich einen Anwalt?

Es besteht keine Pflicht, für das Scheidungsverfahren einen Anwalt beizuziehen. Der Gang zum Anwalt empfiehlt sich dann, wenn auch die Gegenseite anwaltlich vertreten ist, sich eine Kampfscheidung abzeichnet oder bei einer komplizierten Vermögensaufteilung. Personen mit geringem Einkommen können beim Gericht die unentgeltliche Prozessführung und Rechtsvertretung beantragen. Mögliche Alternativen zur strittigen Scheidung sind die Mediation und das Collaborative-Law-Verfahren.