Öffentliche Beurkundung im Thurgau
Rechtsanwältin Nina Lang Fluri bietet die öffentliche Beurkundung folgender Verträge und Geschäfte an:
- Ehevertrag
- öffentlich letztwillige Verfügung (für Personen, die das Testament nicht selbst schreiben können)
- Erbvertrag
- Kombination Ehe-/Erbvertrag
- Vorsorgeauftrag
Die Tarife finden Sie unter Kosten. Für die vorgängige Rechtsberatung gelten unsere Honorarsätze.

Beurkundung durch die Anwältin
Seit dem 1. Januar 2013 sind die im Anwaltsregister des Kantons Thurgau eingetragenen Anwälte berechtigt, Beurkundungen und Beglaubigungen vorzunehmen. Als öffentliche Urkundspersonen ist Rechtsanwältin Nina Lang Fluri berechtigt, die Beurkundung von Eheverträgen, Erbverträgen, Testamenten und Vorsorgeaufträgen vorzunehmen.
Vor der öffentlichen Beurkundung berät Ihre Anwältin Sie gerne, wie sie mit einer öffentlichen Urkunde innerhalb des rechtlich Zulässigen Ihre Ziele erreichen können. Gemeinsam entwickeln Sie Lösungsmöglichkeiten. Die Anwältin klärt sie über deren Vor- und Nachteile und entwirft für Sie die zu beurkundenden Rechtstexte. Einfache und eindeutige Formulierungen sorgen dafür, dass es später keine Unklarheiten oder Missverständnisse gibt.
Wozu eine Beurkundung?
Einige Verträge sind nur gültig, wenn sie öffentlich beurkundet werden. Dies gilt z.B. für den Ehevertrag und den Erbvertrag. Die Urkundsperson versichert sich dabei, dass der Inhalt der Urkunde mit dem erklärten Willen der Vertragsparteien übereinstimmt. Damit später keine Diskussionen aufkommen, ob die verfügende Person urteilsfähig war, empfiehlt sich auch die öffentliche Beurkundung von Testamenten. Denn dabei wird stets die Urteilsfähigkeit der handelnden Person abgeklärt.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme
Rufen Sie an (Tel. +41 52 723 05 00), schreiben Sie eine E-Mail an lang@imzehntenhaus.ch oder nutzen Sie unser Formular für Ihre Anfrage.